Fristen im Marktstammdatenregister – Darauf müssen Sie achten!
Alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich und ihre Anlagen im Webportal des Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Neben Netzbetreibern und Energieversorgern müssen Solaranlagen, KWK-Anlagen und ortsfeste Batteriespeicher genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur.